Änderung bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen:
Die Antragstellung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen/BEG muss nach der neuen Regelung über Ihr bei der KfW bzw. der BAFA entsprechend registriertes Fachunternehmen abgewickelt werden. In einem Online-Verfahren können wir die technischen Daten zu Ihrem Sanierungsvorhaben eingeben und den Förderantrag in Ihrem Namen stellen. Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen, um von dieser Förderung zu profitieren.